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50 Jahre Luftrettung in Deutschland

Die Luftrettung in Deutschland ist Ländersache und wird durch Landesrettungsdienstgesetze geregelt.

Deutschland verfügt über ein nahezu flächendeckendes Luftrettungssystem, welches seit den 1970 er Jahren als Ergänzung zum bodengebundenen Rettungs- und Notarztsystem geschaffen wurde.

Die Etablierung der Luftrettung im damaligen Bundesgebiet resultierte aus der steigenden Zahl von Straßenverkehrsunfällen mit Unfalltoten in den 1960 er Jahren.

Die Maßnahmen zur Verkehrssicherheit waren noch schwach ausgeprägt und es war

den Feuerwehren sowie dem noch strukturell eher schwach ausgeprägten Rettungsdienst in vielen Fällen nicht möglich, die geforderten Einsatzfristen einzuhalten. Den Rettungsdiensten kam in erster Linie eine Transportfunktion der Unfallopfer zu, während vor Ort kaum medizinische Maßnahmen ergriffen werden konnten.

Der Münchner Arzt Hans Burghart organisierte Pfingsten 1970 zusammen mit der Bundeswehr an den Wochenenden und in den Ferien einen Luft-gebundenen Notarztdienst.

Im November 1971 stellte die Bundeswehr in Kooperation mit dem Bundeswehrkrankenhaus in Ulm einen notfallmedizinisch ausgerüsteten Hubschrauber vom Typ Bell UH – 1D für den zivilen Rettungsdienst zur Verfügung.

 

Am 19. März 1973 stationierte die Deutsche Rettungsflugwacht e.V. in Stuttgart einen Rettungshubschrauber vom Typ  Alouette III. Dies stellt das erste private Luftrettungszentrum in Deutschland dar.

Nach der Wende 1989 wurde auch dieser Zweig in den neuen Bundesländern neu strukturiert. In Sachsen gibt es 4 Stützpunkte.

                              Dresden     Christoph 38         DRF Luftrettung

                              Zwickau    Christoph 46         ADAC Luftrettung

                              Schkeuduitz Christoph 61 und Christoph 63

                                                                            ADAC Luftrettung

                              Bautzen     Christoph 62         DRF Luftrettung

Bisher waren die Rettungshubschrauber der öffentlich – rechtlichen Luftrettung stets als Ergänzung des bodengebundenen Notarztsystems gedacht. In jüngster Zeit zeichnet sich ab, dass in einigen Gegenden aufgrund struktureller Probleme in der Notfallmedizin schon fast zu einem Teil der rettungsdienstlichen Regelversorgung geworden ist.

Das Heranführen des Notarztes  und Notfallsanitäters zum Notfallort

zur Durchführung lebensrettender Maßnahmen und zur Herstellung der Transportfähigkeit  wird Primäreinsatz bezeichnet. Dazu zählen auch der Transport zum nächstgelegenen und aufnahmebereiten Krankenhaus.

Vorteile der Luftrettung:

  • Einsatzfähigkeit in schwer zugänglichen Gegenden
  • Unabhängigkeit von Staus und Fahrbahnverhältnissen
  • zügiger und schonender Transport mit medizinischer Betreuung und um-
  • fassender Überwachungsmöglichkeit auch in entferntere Kliniken

Nachteile:

  • Abhängigkeit von Witterungs– und Sichtverhältnissen
  • Nachteinsätze nur mit speziellen Hubschraubern
  • die Luft – und Transportfähigkeit von Patienten können währen des
  • Fluges nicht umfassend versorgt werden.

Die Weiterverlegung eines medizinische versorgten intensivpflichtigen Nofallpatienten aus einem Krankenhaus mit weniger Versorgungsmöglichkeiten in ein anderes, spezialisiertes Krankenhaus mit erweitertem Behandlungsspektrum nenn man Sekundäreinsatz.

Die Finanzierung wird in Verträgen mit dem Bundesland und den Kostenträgern (Krankenkassen) geregelt. Patienten entstehen für die Inanspruchnahme  des Rettungsmittels grundsätzlich keine Kosten. Eine Ausnahme bilden die Selbstzahler.

Seit der Einführung der Luftrettung wurden Deutschlandweit mehr als 800000 Einsätze geflogen.

Quelle: Luftrettung in Deutschland

Hans – Henning Hempel

Pressesprecher Feuerwehr

Kontaktinformationen

Gemeindeverwaltung Bertsdorf-Hörnitz
Freiwillige Feuerwehr
Olbersdorfer Str. 3
02763 Bertsdorf-Hörnitz
info@feuerwehr-bertsdorf-hoernitz.de

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